Auto & Verkehr

Was ist zu tun

KFZ - Neuzulassung

Sie möchten ein fabrikneues Fahrzeug erstmalig zulassen.

Sie benötigen für die Zulassung folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier)
  • eVB-Nummer der Versicherung
  • Ausweis oder Reisepass
  • ggf. Vollmacht (inkl. aller erforderlichen Ausweise bzw. Ausweiskopien)
  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Fahrzeugsteuer
  • ggf. einen aktuellen, vollständigen Handelsregisterauszug und eine Gewerbeanmeldung, falls die Zulassung auf ein Gewerbe erfolgen soll

Sie haben keine Zulassungsbescheinigung Teil II?

  • Sollte für das Fahrzeug noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II vom Hersteller ausgegeben worden sein, benötigen wir eine Rechnung bzw. einen Kaufvertrag als Eigentumsnachweis, außerdem eine Bestätigung, dass weder deutsche noch ausländische Fahrzeugpapiere beantragt wurden und zuletzt eine Prüfung der Fahrgestellnummer, welche durch eine technische Prüforganisation, ein Autohaus oder der Zulassungsstelle vorgenommen werden kann.

Der zukünftige Fahrzeughalter/die zukünftige Fahrzeughalterin ist minderjährig?

  • Hierzu ist zwingend die Einwilligungserklärung für die Zulassung auf Minderjährige durch die Erziehungsberechtigten auszufüllen.

Das Fahrzeug soll auf eine GbR zugelassen werden?

  • Hierzu ist zwingend die Einwilligungserklärung für die Zulassung auf eine GbR durch die Gesellschafter auszufüllen und ein Vertreter zu benennen.

Diese Angaben sind ohne Gewähr.
Bei allen Vorgängen können gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sein.

Fragen? Wir sind für Sie da ...

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Zulassungsstelle

Telefon:08341/437-320
Telefax:08341/437-665

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Mo08 - 12 Uhr / 13 - 16 Uhr
Di, Mi08 - 12 Uhr
Do08 - 12 Uhr / 13 - 16 Uhr
Fr08 - 12 Uhr
23.04.2024 ganztägig geschlossen Terminvereinbarung Online