Auto & Verkehr

Was ist zu tun

KFZ - Außerbetriebsetzung

Sie möchten ein Fahrzeug außer Betrieb setzen. Eine Unterscheidung zwischen vorübergehender und endgültiger Außerbetriebsetzung wird nicht mehr getroffen. Sie können in der Zulassungsstelle Kaufbeuren auch Fahrzeuge außer Betrieb setzen lassen, die bei einer anderen deutschen Zulassungsstelle geführt werden. Eine Reservierung auswärtiger Kennzeichen ist nicht möglich.

Sie benötigen zur Außerbetriebsetzung folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • amtliche Kennzeichen

Das Fahrzeug wurde verwertet?

  • Sie sind verpflichtet, den Verwertungsnachweis bei der Außerbetriebsetzung vorzulegen.

Rückfahrt mit dem außer Betrieb gesetzten Fahrzeug?

  • am Tag der Außerbetriebsetzung bis 24 Uhr
  • Rückfahrt muss von der Kfz.-Haftpflichtversicherung umfasst sein
  • entstempelte Kennzeichen müssen am Fahrzeug angebracht werden (nicht möglich bei Kennzeichenübernahme auf ein neues Fahrzeug)
  • Rückfahrt muss auf direktem Weg erfolgen

Diese Angaben sind ohne Gewähr.
Bei allen Vorgängen können gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sein. Fahrzeugpapiere sind im Original vorzulegen (Kopien und i-Kfz-App sind nicht ausreichend). 

Fragen? Wir sind für Sie da ...

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Zulassungsstelle


Am Graben 3
87600 Kaufbeuren




Telefon:08341/437-320

Telefax:08341/437-665

Bitte beachten Sie auch, dass in der Faschingszeit am Donnerstag, 12.02., die Zulassungsstelle nur bis 15:00 Uhr geöffnet ist und am 17.02. nur bis 12:00 Uhr.

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Öffnungszeiten:
Mo08 - 12 Uhr / 13 - 16 Uhr
Di, Mi08 - 12 Uhr
Do08 - 12 Uhr / 13 - 16 Uhr
Fr08 - 12 Uhr
sowie weitere Zeiten nach Terminvereinbarung