Auto & Verkehr

Was ist zu tun

KFZ - Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung

Sie möchten ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug wieder zulassen.

Sie benötigen zur Wiederzulassung folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • ggf. Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief (falls sich zu den bisherigen Zulassungs-/Halterdaten etwas ändert)
  • eVB-Nummer der Versicherung
  • Ausweis oder Reisepass
  • ggf. Vollmacht (inkl. aller erforderlichen Ausweise bzw. Ausweiskopien)
  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Fahrzeugsteuer
  • Gültige Hauptuntersuchung (Nachweis durch gut leserlichen Eintrag auf der Zulassungsbescheinigung Teil I oder durch Hauptuntersuchungsbericht)
  • ggf. einen aktuellen, vollständigen Handelsregisterauszug und eine Gewerbeanmeldung, falls die Zulassung auf ein Gewerbe erfolgen soll

Der zukünftige Fahrzeughalter/die zukünftige Fahrzeughalterin ist minderjährig?

  • Hierzu ist zwingend die Einwilligungserklärung für die Zulassung auf Minderjährige durch die Erziehungsberechtigten auszufüllen.

Das Fahrzeug soll auf eine GbR zugelassen werden?

  • Hierzu ist zwingend die Einwilligungserklärung für die Zulassung auf eine GbR durch die Gesellschafter auszufüllen und ein Vertreter zu benennen.

Diese Angaben sind ohne Gewähr.
Bei allen Vorgängen können gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sein.

Fragen? Wir sind für Sie da ...

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Telefon:08341/437-320
Telefax:08341/437-665

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