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Sie haben ein gebrauchtes (zugelassenes oder abgemeldetes) Fahrzeug außerhalb Kaufbeurens gekauft und möchten dieses auf Ihren Namen umschreiben/zulassen. Seit 01.10.2019 ist es möglich, bei zugelassenen Fahrzeugen das bisherige, auswärtige Kennzeichen zu übernehmen, wenn dies mit dem Vorhalter abgeklärt ist. Diese Möglichkeit besteht nur, solange das Fahrzeug zugelassen ist.
Sie benötigen zur Umschreibung/Zulassung des Fahrzeugs auf Ihren Namen folgende Unterlagen:
Der zukünftige Fahrzeughalter/die zukünftige Fahrzeughalterin ist minderjährig?
Das Fahrzeug soll auf eine GbR zugelassen werden?
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Bei allen Vorgängen können gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sein.
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Einwilligungserklärung für die Zulassung auf Minderjährige
Sepa-Lastschriftmandat (KFZ-Steuer)
Vollmacht für die Zulassung
Einwilligungserklärung für die Zulassung auf eine GbR
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Zulassungsstelle Telefon:08341/437-320 Telefax:08341/437-665 E-Mail senden
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