Auto & Verkehr

Was ist zu tun

KFZ - Umschreibung von außerhalb ohne Halterwechsel

Sie sind von außerhalb nach Kaufbeuren verzogen und müssen Ihr Fahrzeug auf die neue Adresse ummelden.

Umschreibung mit Kennzeichenbeibehalt

Seit 01.01.2015 ist es möglich, das Kennzeichen bei einem Umzug in einen neuen Zulassungsbezirk beizubehalten, wenn das Fahrzeug zugelassen ist

Sie benötigen zur Umschreibung des Fahrzeugs auf Ihre neue Kaufbeurer Adresse ohne Kennzeichenwechsel folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Ausweis oder Reisepass
  • evtl. Zulassungsbescheinigung Teil II (nur erforderlich, wenn sich außer der Adresse eine Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil II ändert)
  • ggf. einen aktuellen, vollständigen Handelsregisterauszug und eine Gewerbeanmeldung, falls die Zulassung auf ein Gewerbe erfolgen soll

Umschreibung mit Kennzeichenwechsel

Sie wollen trotz der Möglichkeit des Kennzeichenbeibehalts das Kennzeichen wechseln und zukünftig an Ihrem Fahrzeug ein KF-Kennzeichen führen.

Sie benötigen zur Umschreibung des Fahrzeugs auf die neue Adresse mit Kennzeichenwechsel folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
  • Ausweis oder Reisepass
  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Fahrzeugsteuer
  • Gültige Hauptuntersuchung (Nachweis durch gut leserlichen Eintrag auf der Zulassungsbescheinigung Teil I oder durch Hauptuntersuchungsbericht)
  • derzeitige amtliche Kennzeichen

Diese Angaben sind ohne Gewähr.
Bei allen Vorgängen können gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sein. Fahrzeugpapiere sind im Original vorzulegen (Kopien und i-Kfz-App sind nicht ausreichend). 

Fragen? Wir sind für Sie da ...

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Zulassungsstelle
Zulassungsstelle

Am Graben 3
87600 Kaufbeuren

Telefon:08341/437-320
Telefax:08341/437-665

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Mo08 - 12 Uhr / 13 - 16 Uhr
Di, Mi08 - 12 Uhr
Do08 - 12 Uhr / 13 - 16 Uhr
Fr08 - 12 Uhr
sowie weitere Zeiten nach Terminvereinbarung