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Sie sind von außerhalb nach Kaufbeuren verzogen und müssen Ihr Fahrzeug auf die neue Adresse ummelden.
Umschreibung mit Kennzeichenbeibehalt
Seit 01.01.2015 ist es möglich, das Kennzeichen bei einem Umzug in einen neuen Zulassungsbezirk beizubehalten, wenn das Fahrzeug zugelassen ist und der Fahrzeughalter gleich bleibt.
Sie benötigen zur Umschreibung des Fahrzeugs auf Ihre neue Kaufbeurer Adresse ohne Kennzeichenwechsel folgende Unterlagen:
Umschreibung mit Kennzeichenwechsel
Sie wollen trotz der Möglichkeit des Kennzeichenbeibehalts das Kennzeichen wechseln und zukünftig an Ihrem Fahrzeug ein KF-Kennzeichen führen.
Sie benötigen zur Umschreibung des Fahrzeugs auf die neue Adresse mit Kennzeichenwechsel folgende Unterlagen:
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Bei allen Vorgängen können gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sein.
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