Auto & Verkehr

Was ist zu tun

KFZ - Änderung des Saisonzeitraumes

Sie möchten Ihr Fahrzeug von einem Ganzjahreskennzeichen auf ein Saisonkennzeichen oder umgekehrt ummelden bzw. Sie wollen den Saisonzeitraum ändern.

Sie benötigen zur Eintragung/Änderung/Löschung des Saisonzeitraumes folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
  • eVB-Nummer der Versicherung (mit entsprechendem Saisonzeitraum)
  • derzeitige amtliche Kennzeichen

Besondere Hinweise

Das Saisonkennzeichen muss mind. zwei Monate und darf höchstens elf Monate gültig sein. Saisonkennzeichen werden häufig bei Winter- und Sommerfahrzeugen genutzt. Das Fahrzeug gilt auch außerhalb des Betriebszeitraumes als zugelassen (nicht außer Betrieb gesetzt). Während dieser Zeit darf das Fahrzeug im öffentlichen Verkehr nicht eingesetzt werden. Auch das Abstellen außerhalb des Betriebszeitraumes auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen ist nicht erlaubt. Die Versicherung muss nahtlos bestehen, auch außerhalb des Betriebszeitraumes. Läuft die Gültigkeit der Hauptuntersuchung (HU) außerhalb des Betriebszeitraumes ab, so ist diese im ersten Monat der Gültigkeit nachzuholen.

Diese Angaben sind ohne Gewähr.
Bei allen Vorgängen können gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sein.

Fragen? Wir sind für Sie da ...

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