Auto & Verkehr

Was ist zu tun

KFZ - Oldtimerzulassung

Sie möchten ein Fahrzeug als „Oldtimer“ zulassen. Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre seit dem Tag der Erstzulassung alt sein und weitestgehend dem Originalzustand entsprechen.

Um ein Fahrzeug als „Oldtimer“ zuzulassen, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
  • eVB-Nummer der Versicherung
  • Ausweis oder Reisepassggf. Vollmacht (inkl. aller erforderlichen Ausweise bzw. Ausweiskopien)
  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Fahrzeugsteuer
  • Oldtimergutachten gemäß § 23 StVZO
  • Gültige Hauptuntersuchung (Nachweis durch gut leserlichen Eintrag auf der Zulassungsbescheinigung Teil I oder durch Hauptuntersuchungsbericht)
  • derzeitige amtliche Kennzeichen (sofern das Fahrzeug momentan zugelassen ist)
  • ggf. einen aktuellen, vollständigen Handelsregisterauszug und eine Gewerbeanmeldung, falls die Zulassung auf ein Gewerbe erfolgen soll

Der zukünftige Fahrzeughalter/die zukünftige Fahrzeughalterin ist minderjährig?

  • Hierzu ist zwingend die Einwilligungserklärung für die Zulassung auf Minderjährige durch die Erziehungsberechtigten auszufüllen.

Das Fahrzeug soll auf eine GbR zugelassen werden?

  • Hierzu ist zwingend die Einwilligungserklärung für die Zulassung auf eine GbR durch die Gesellschafter auszufüllen und ein Vertreter zu benennen.

Diese Angaben sind ohne Gewähr.
Bei allen Vorgängen können gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sein.

Fragen? Wir sind für Sie da ...

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Telefon:08341/437-320
Telefax:08341/437-665

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Di, Mi08 - 12 Uhr
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23.04.2024 ganztägig geschlossen Terminvereinbarung Online