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Sie möchten ein Fahrzeug als „Oldtimer“ zulassen. Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre seit dem Tag der Erstzulassung alt sein und weitestgehend dem Originalzustand entsprechen.
Um ein Fahrzeug als „Oldtimer“ zuzulassen, benötigen Sie folgende Unterlagen:
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Bei allen Vorgängen können gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sein.
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Sepa-Lastschriftmandat (KFZ-Steuer)
Einwilligungserklärung für die Zulassung auf eine GbR
Vollmacht für die Zulassung
Einwilligungserklärung für die Zulassung auf Minderjährige
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KFZ - Online-Zulassungsbehörde
Terminvereinbarung Zulassungsstelle
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