Direkt zu:
Sie möchten ein Fahrzeug als „Oldtimer“ zulassen. Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre seit dem Tag der Erstzulassung alt sein und weitestgehend dem Originalzustand entsprechen.
Um ein Fahrzeug als „Oldtimer“ zuzulassen, benötigen Sie folgende Unterlagen:
Der zukünftige Fahrzeughalter/die zukünftige Fahrzeughalterin ist minderjährig?
Das Fahrzeug soll auf eine GbR zugelassen werden?
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Bei allen Vorgängen können gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sein.
Diese Nachricht mitteilen:
Dieses Dokument jetzt runterladen
Einwilligungserklärung für die Zulassung auf Minderjährige
Sepa-Lastschriftmandat (KFZ-Steuer)
Vollmacht für die Zulassung
Einwilligungserklärung für die Zulassung auf eine GbR
Diesem Link jetzt folgen
KFZ - Online-Zulassungsbehörde
KFZ Bankbriefauskunft
KFZ Wunschkennzeichen
Terminvergabe Zulassungsstelle
Zulassungsstelle Telefon:08341/437-320 Telefax:08341/437-665 E-Mail senden
Öffnungszeiten: Mo08 - 12 Uhr / 13 - 16 Uhr Di, Mi08 - 12 Uhr Do08 - 12 Uhr / 13 - 16 Uhr Fr08 - 12 Uhr Terminvereinbarung Online
Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihnen ein angenehmeres Surfen zu ermöglichen. Diese werden nur auf ihrem Endgerät gespeichert. Wir verwenden einen eTracker zur Auswertung der Daten mit Sitz in Deutschland. Der Translator wird von Google bereitgestellt.