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Sie möchten ein Fahrzeug überführen oder Probe fahren. Für diesen Verwendungszweck hat der Gesetzgeber das Kurzzeitkennzeichen eingeführt. Handelt es sich bei dem Fahrzeug nicht um ein Neufahrzeug, muss das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt sein. Die Kurzzeitkennzeichen sind grundsätzlich nur für die Verwendung in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt.
Sie benötigen zur Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens folgende Unterlagen:
Hat das Fahrzeug derzeit keine gültige Hauptuntersuchung oder kommt es aus dem Ausland?
Zuständigkeitsregelung bei Kurzzeitkennzeichen:
Die Beantragung von Kurzzeitkennzeichen kann immer dort erfolgen, wo sich der Hauptwohnsitz bzw. Gewerbesitz des Antragstellers befindet. Außerdem ist die Beantragung auch bei der zuständigen Zulassungsstelle des derzeitigen Standortes des Fahrzeuges möglich. Sollte der Antragsteller keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, ist die Beantragung bei einer beliebigen Zulassungsstelle in Deutschland möglich.
Diese Angaben sind ohne Gewähr.
Bei allen Vorgängen können gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sein.
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