Auto & Verkehr

Was ist zu tun

KFZ - Ausfuhrkennzeichen (=Zollkennzeichen)

Sie möchten ein Fahrzeug dauerhaft ins Ausland verbringen. Für diesen Verwendungszweck hat der Gesetzgeber das Ausfuhrkennzeichen eingeführt. Die Gültigkeit des Ausfuhrkennzeichens beträgt maximal ein Jahr.

Sie benötigen zur Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
  • Versicherung für Ausfuhrkennzeichen (gelbe Doppelkarte)
  • Ausweis oder Reisepass
  • ggf. Vollmacht (inkl. aller erforderlichen Ausweise bzw. Ausweiskopien)
  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Fahrzeugsteuer
  • Gültige Hauptuntersuchung (Nachweis durch gut leserlichen Eintrag auf der Zulassungsbescheinigung Teil I oder durch Hauptuntersuchungsbericht)
  • amtliche Kennzeichen (falls das Fahrzeug derzeit zugelassen ist)
  • ggf. einen aktuellen, vollständigen Handelsregisterauszug und eine Gewerbeanmeldung, falls die Zulassung auf ein Gewerbe erfolgen soll

Zuständigkeitsregelung bei Ausfuhrkennzeichen:

Die Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens ist immer dort möglich, wo sich der Hauptwohnsitz bzw. Gewerbesitz des Antragstellers befindet. Außerdem ist es möglich, sollte der Antragsteller keinen eingetragenen Wohnsitz in Deutschland besitzen, das Ausfuhrkennzeichen in einer beliebigen Zulassungsstelle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu beantragen.

Diese Angaben sind ohne Gewähr.
Bei allen Vorgängen können gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sein.

Fragen? Wir sind für Sie da ...

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