Auto & Verkehr

Was ist zu tun

KFZ - Zulassung eines Importfahrzeugs (= Einfuhr)

Sie haben ein Fahrzeug mit vorheriger ausländischer Zulassung gekauft (z. B. Reimport).

Sie benötigen zur Zulassung des Fahrzeugs folgende Unterlagen:

  • Ausländische Zulassungsbescheinigungen/ausländische Fahrzeugpapiere im Original
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier) oder Datenblatt, falls die Fahrzeugdaten nicht abrufbar sind
  • ggf. ausländische Kennzeichen (falls das Fahrzeug dort noch zugelassen ist)
  • ggf. Bestätigung der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) (nur notwendig, wenn das Fahrzeug nicht bereits bei einer technischen Prüforganisation vorgeführt wurde und z.B. eine Hauptuntersuchung oder ein Gutachten erstellt worden ist)
  • deutsche Hauptuntersuchung oder in einem anderen Mitgliedstaat der EU durchgeführte Hauptuntersuchung nach Richtlinie 2009/40/EG
  • Rechnung/Kaufvertrag als Eigentumsnachweis
  • eVB-Nummer der Versicherung
  • Ausweis oder Reisepass
  • ggf. Vollmacht (inkl. aller erforderlichen Ausweise bzw. Ausweiskopien)
  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Fahrzeugsteuer
  • ggf. einen aktuellen, vollständigen Handelsregisterauszug und eine Gewerbeanmeldung, falls die Zulassung auf ein Gewerbe erfolgen soll

Die Zulassungsstelle rät, bei der Zulassung eines Importfahrzeugs vorher in jedem Fall Kontakt mit der Zulassungsstelle aufzunehmen, da gegebenenfalls weitere Unterlagen benötigt werden. Eindeutige Aussagen über die erforderlichen Dokumente können nur dann getätigt werden, wenn Sie mit den Fahrzeugpapieren vorab in der Zulassungsstelle vorsprechen


Der zukünftige Fahrzeughalter/die zukünftige Fahrzeughalterin ist minderjährig?

  • Hierzu ist zwingend die Einwilligungserklärung für die Zulassung auf Minderjährige durch die Erziehungsberechtigten auszufüllen

Das Fahrzeug soll auf eine GbR zugelassen werden?

  • Hierzu ist zwingend die Einwilligungserklärung für die Zulassung auf eine GbR durch die Gesellschafter auszufüllen und ein Vertreter zu benennen

Diese Angaben sind ohne Gewähr.
Bei allen Vorgängen können gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sein.

Fragen? Wir sind für Sie da ...

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Telefax:08341/437-665

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