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Sie haben Fahrzeugdokumente verloren und trotz intensiver Suche nicht mehr aufgefunden. Hier muss eine Unterscheidung bezüglich der Art des verlorenen Dokumentes getroffen werden:
Zulassungsbescheinigung Teil I verloren
Nach Abgabe einer Versicherung an Eides statt kann ein Ersatzdokument ausgestellt werden.
Zur Beantragung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I benötigen Sie folgende Unterlagen:
Liegt ein Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I vor?
Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief (alte Fahrzeugpapiere) verloren
Die verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II/der verlorene Fahrzeugbrief muss nach Abgabe einer Versicherung an Eides statt im Bundesverkehrsblatt aufgeboten werden. Wenn ein Fahrzeugbrief (alte Fahrzeugpapiere) in Verlust geraten ist, müssen die Fahrzeugpapiere auf Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (harmonisierte EU-Papiere) umgestellt werden. Nach Ablauf einer Frist von 2 ½ Wochen kann das Ersatzdokument ausgestellt werden.
Zur Beantragung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II benötigen Sie folgende Unterlagen:
Liegt ein Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II vor?
Alter Fahrzeugschein verloren
Nach Abgabe einer Verlusterklärung müssen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief (alte Fahrzeugpapiere) auf Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II (harmonisierte EU-Papiere) umgestellt werden.
Zur Beantragung neuer Fahrzeugpapiere benötigen Sie folgende Unterlagen:
Liegt ein Diebstahl des Fahrzeugscheines vor?
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Bei allen Vorgängen können gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sein. Fahrzeugpapiere sind im Original vorzulegen (Kopien und i-Kfz-App sind nicht ausreichend).
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