Auto & Verkehr

Was ist zu tun

KFZ - Verlust von Fahrzeugdokumenten

Sie haben Fahrzeugdokumente verloren und trotz intensiver Suche nicht mehr aufgefunden.
Hier muss eine Unterscheidung bezüglich der Art des verlorenen Dokumentes getroffen werden:

Zulassungsbescheinigung Teil I verloren

Nach Abgabe einer Versicherung an Eides statt kann ein Ersatzdokument ausgestellt werden.

Zur Beantragung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Ausweis oder Reisepass
  • Gültige Hauptuntersuchung (Nachweis durch Hauptuntersuchungsbericht oder durch hinteres amtliches Kennzeichen)

Liegt ein Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I vor?

  • Bitte bringen Sie zur Vorsprache bei der Zulassungsstelle die Diebstahlanzeige der Polizei mit.

Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief (alte Fahrzeugpapiere) verloren

Die verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II/der verlorene Fahrzeugbrief muss nach Abgabe einer Versicherung an Eides statt im Bundesverkehrsblatt aufgeboten werden. Wenn ein Fahrzeugbrief (alte Fahrzeugpapiere) in Verlust geraten ist, müssen die Fahrzeugpapiere auf Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (harmonisierte EU-Papiere) umgestellt werden. Nach Ablauf einer Frist von 2 ½ Wochen kann das Ersatzdokument ausgestellt werden.

Zur Beantragung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
  • Ausweis oder Reisepass

Liegt ein Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II vor?

  • Bitte bringen Sie zur Vorsprache bei der Zulassungsstelle die Diebstahlanzeige der Polizei mit.

Alter Fahrzeugschein verloren

Nach Abgabe einer Verlusterklärung müssen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief (alte Fahrzeugpapiere) auf Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II (harmonisierte EU-Papiere) umgestellt werden.

Zur Beantragung neuer Fahrzeugpapiere benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Fahrzeugbrief
  • Ausweis oder Reisepass
  • Gültige Hauptuntersuchung (Nachweis durch Hauptuntersuchungsbericht oder durch hinteres amtliches Kennzeichen)

Liegt ein Diebstahl des Fahrzeugscheines vor?

  • Bitte bringen Sie zur Vorsprache bei der Zulassungsstelle die Diebstahlanzeige der Polizei mit.

Diese Angaben sind ohne Gewähr.
Bei allen Vorgängen können gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sein.

Fragen? Wir sind für Sie da ...

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Telefax:08341/437-665

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23.04.2024 ganztägig geschlossen Terminvereinbarung Online