Sie haben Fahrzeugdokumente verloren und trotz intensiver Suche nicht mehr aufgefunden.
Hier muss eine Unterscheidung bezüglich der Art des verlorenen Dokumentes getroffen werden:
Zulassungsbescheinigung Teil I verloren
Nach Abgabe einer Versicherung an Eides statt kann ein Ersatzdokument ausgestellt werden.
Zur Beantragung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Ausweis oder Reisepass
- Gültige Hauptuntersuchung (Nachweis durch Hauptuntersuchungsbericht oder durch hinteres amtliches Kennzeichen)
Liegt ein Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I vor?
- Bitte bringen Sie zur Vorsprache bei der Zulassungsstelle die Diebstahlanzeige der Polizei mit.
Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief (alte Fahrzeugpapiere) verloren
Die verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II/der verlorene Fahrzeugbrief muss nach Abgabe einer Versicherung an Eides statt im Bundesverkehrsblatt aufgeboten werden. Wenn ein Fahrzeugbrief (alte Fahrzeugpapiere) in Verlust geraten ist, müssen die Fahrzeugpapiere auf Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (harmonisierte EU-Papiere) umgestellt werden. Nach Ablauf einer Frist von 2 ½ Wochen kann das Ersatzdokument ausgestellt werden.
Zur Beantragung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Ausweis oder Reisepass
Liegt ein Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II vor?
- Bitte bringen Sie zur Vorsprache bei der Zulassungsstelle die Diebstahlanzeige der Polizei mit.
Alter Fahrzeugschein verloren
Nach Abgabe einer Verlusterklärung müssen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief (alte Fahrzeugpapiere) auf Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II (harmonisierte EU-Papiere) umgestellt werden.
Zur Beantragung neuer Fahrzeugpapiere benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Fahrzeugbrief
- Ausweis oder Reisepass
- Gültige Hauptuntersuchung (Nachweis durch Hauptuntersuchungsbericht oder durch hinteres amtliches Kennzeichen)
Liegt ein Diebstahl des Fahrzeugscheines vor?
- Bitte bringen Sie zur Vorsprache bei der Zulassungsstelle die Diebstahlanzeige der Polizei mit.
Diese Angaben sind ohne Gewähr.
Bei allen Vorgängen können gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sein.