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Die Zulassungsstelle rät Ihnen, nur außer Betrieb gesetzte Fahrzeuge zu verkaufen. Veräußern Sie ein Fahrzeug im zugelassenen Zustand, besteht immer die Gefahr, dass der Käufer das Fahrzeug nicht innerhalb weniger Tage um- oder abmeldet. Sie bleiben dann weiterhin Fahrzeughalter, Versicherung und Fahrzeugsteuer laufen weiter und auch Strafzettel gehen direkt an Ihre Adresse.
Fertigen Sie über den Verkauf eines Fahrzeugs in jedem Fall einen vollständigen Kaufvertrag an. Muster dazu gibt es im Internet. Ein vollständiger Kaufvertrag beinhaltet folgende Daten:
Ist das Fahrzeug beim Verkauf noch zugelassen, senden Sie bitte eine Durchschrift des Kaufvertrages unverzüglich an die für Ihren Zulassungsbezirk zuständige Zulassungsstelle und an Ihre Kfz.-Versicherung. Alternativ können Sie auch die unten im Download zur Verfügung stehende Verkaufsmitteilung bei der Zulassungsstelle einreichen (diese stellt nur eine Mitteilung für die Zulassungsstelle dar und ersetzt keinesfalls einen Kaufvertrag). Besonders wichtig ist es, dass Sie sich bei der Veräußerung eines Fahrzeuges den Personalausweis/Reisepass des Käufers zeigen lassen. Vergleichen Sie die Anschrift im Ausweis mit der im Kaufvertrag/in der Verkaufsmitteilung und lassen Sie sich für eventuelle Rückfragen eine Telefonnummer geben.
Hinweis: Fahrzeuge, die ins Ausland verkauft werden, müssen vorher außer Betrieb gesetzt werden. Die Umschreibung/Außerbetriebsetzung ins Ausland verkaufter Fahrzeuge kann nicht verfolgt werden. Eine nachträgliche Außerbetriebsetzung ist nicht ohne weiteres möglich.
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