Auto & Verkehr

Was ist zu tun

KFZ - Verlust von amtlichen Kennzeichen

Sie haben ein amtliches Kennzeichen oder beide amtlichen Kennzeichen verloren. Bitte melden Sie den Verlust umgehend bei der Polizei und der zuständigen Zulassungsstelle.

Zu Ihrer Sicherheit wird die Erkennungsnummer für die Dauer von zehn Jahren gesperrt. Das Fahrzeug muss daher auf eine neue Erkennungsnummer umgekennzeichnet werden. Vorher ist grundsätzlich die Abgabe einer Versicherung an Eides statt erforderlich.

Zur Beantragung neuer amtlicher Kennzeichen nach Verlust benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
  • ggf. noch vorhandenes amtliches Kennzeichen
  • Ausweis oder Reisepass
  • Gültige Hauptuntersuchung (Nachweis durch gut leserlichen Eintrag auf der Zulassungsbescheinigung Teil I oder durch Hauptuntersuchungsbericht)
  • ggf. eine Verlustanzeige der Polizei (wird empfohlen)

Liegt ein Diebstahl des/der amtlichen Kennzeichen/s oder des Fahrzeugs vor?

Bitte bringen Sie zur Vorsprache bei der Zulassungsstelle die Diebstahlanzeige der Polizei mit.

Fragen? Wir sind für Sie da ...

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Zulassungsstelle

Telefon:08341/437-320
Telefax:08341/437-665

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Di, Mi08 - 12 Uhr
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