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Ummeldung auf eine deutsche Zulassung
Wann?
Nach dem 30.09.2024 müssen Fahrzeuge mit ukrainischer Zulassung, die sich länger als ein Jahr in Deutschland befinden, auf eine deutsche Zulassung umgemeldet werden. Nähere Informationen dazu (auch auf englischer/ukrainischer Sprache) finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr unter folgendem Link: https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/ukraine.htm
Wo? Bei der für den Wohnsitz zuständigen Zulassungsbehörde; für die Bürgerinnen und Bürger der kreisfreien Stadt Kaufbeuren ist zuständig:
Zulassungsstelle Kaufbeuren
Wie?
Für die Ummeldung ukrainischer Fahrzeuge auf eine deutsche Zulassung werden folgende Unterlagen benötigt:
Ob das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat oder nicht, können die Prüfer einer Prüforganisation (TÜV Süd, TÜV Rheinland, DEKRA, GTÜ, KÜS, usw. …) am Typenschild des Fahrzeugs ablesen.
Wir empfehlen, vorab mit der ukrainischen Zulassungsbehörde zu klären, wie das Fahrzeug dort abgemeldet werden kann und welche Unterlagen dafür benötigt werden. Wenn erforderlich, können das ukrainische Fahrzeugdokument und die ukrainischen Kennzeichenschilder nach der Zulassung in Kaufbeuren wieder aushändigt werden.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Bei allen Vorgängen können gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sein. Fahrzeugpapiere sind im Original vorzulegen (Kopien und i-Kfz-App sind nicht ausreichend).
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Zulassungsstelle Am Graben 3 87600 Kaufbeuren
Telefon:08341/437-320 Telefax:08341/437-665 E-Mail senden
Öffnungszeiten: Mo08 - 12 Uhr / 13 - 16 Uhr Di, Mi08 - 12 Uhr Do08 - 12 Uhr / 13 - 16 Uhr Fr08 - 12 Uhr sowie weitere Zeiten nach Terminvereinbarung
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