Ausweise, Dokumente & Urkunden

Was ist zu tun

Beantragung eines Reisepasses

Beschreibung

Der elektronische Reisepass (ePass) ist ein amtlicher Lichtbildausweis für Deutsche, der zum Übertritt der Grenze der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Der Inhaber eines gültigen deutschen Passes genügt der gesetzlich vorgeschriebenen Ausweispflicht, so dass darüber hinaus kein Personalausweis erforderlich ist.

Informationen zur Abholung des Reisepasses haben Sie bei der Antragstellung im Bürgerbüro erhalten. Den Eingang und Bearbeitungsstand zu Ihrem Dokument müssen selbstständig über folgenden Link abgefragt werden:

https://www.buergerservice-portal.de/bayern/kaufbeuren/bsp_ewo_statusabfrageausweis_synchron/#/

Die Gültigkeitsdauer des Passes ist vom Alter des Antragstellers abhängig, wobei eine Verlängerung der Gültigkeit nicht möglich ist:

  • vor Vollendung des 24 Lebensjahres 6 Jahre
  • ab Vollendung des 24 Lebensjahres 10 Jahre
  • vorläufiger Reisepass: höchstens 1 Jahr

Zuständigkeit

Im Freistaat Bayern sind die (Wohnsitz-)Gemeinden zuständige Passbehörden. Bei mehreren Wohnungen ist auf die Hauptwohnung abzustellen. Für Passangelegenheiten im Ausland ist das Auswärtige Amt mit den von ihm bestimmten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zuständige Passbehörde. Mit Zustimmung der Auslandspassbehörde können Passanträge im Ausland lebender Deutscher (Auslandsdeutscher) von Passbehörden im Inland entgegengenommen und bearbeitet werden, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird (wenn z.B. der Weg zur zuständigen Passbehörde erheblich weiter ist als zur unzuständigen Passbehörde).

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz
  • Stellung eines förmlichen Antrags bei der jeweils zuständigen Gemeinde durch Passbewerber bzw. gesetzlichen Vertreter (z.B. bei gemeinsamem Sorgerecht durch beide Elternteile) oder Betreuer
  • Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist nicht zulässig
  • Zur Prüfung der Identität muss der Passbewerber (also auch der Minderjährige) grundsätzlich persönlich bei der Passbehörde erscheinen.

Erforderliche Unterlagen

  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
    Seit dem 01.05.2025 können wir nur noch digitale Bilder akzeptieren. Bilder in Papierform ohne QR-Code können nicht mehr verwendet werden. Die neuen digitalen Bilder können Sie entweder Vorort im Bürgerbüro oder bei einem zertifizierten Fotografen aufnehmen lassen. Ein Verzeichnis mit zertifizierten Fotografen können Sie über folgenden Link einsehen https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/. Für Kleinkinder empfehlen wir die Bilder immer von einem Fotografen fertigen zu lassen, weil die Aufnahmegeräte im Rathaus dafür nicht geeignet sind.
  • bisheriges amtliches Ausweisdokument (Pass, Personalausweis)
  • bei Erstausstellung oder anlassbezogen, in der Regel weitere Unterlagen z.B. Personenstandsurkunden, Staatsangehörigkeitsurkunden
  • bei Passbewerbern unter 18 Jahren:
    bei zusammen lebenden Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, kann die Beantragung durch einen Elternteil mit schriftlicher Zustimmung des anderen Elternteils erfolgen, wobei die Unterschrift des anderen Elternteils durch die Passbehörde überprüft werden soll (Ausweiskopie)
  • Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten

Kosten

  • vor Vollendung des 24 Lebensjahres: 37,50 EUR
  • ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 70,00 EUR
  • vorläufiger Reisepass: 26,00 EUR
  • Zuschlag zum Reisepass für einen Express-Pass: 32,00 EUR
  • Zuschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten: 22,00 EUR

Verdoppelung der Gebühren

  • Bei Ausstellung eines vorläufigen Passes oder Änderung eines Passes, vorläufigen Passes, wenn dies außerhalb der behördlichen Dienstzeiten auf Veranlassung des Antragstellers vorgenommen wird.
  • Bei Ausstellung eines Passes (auch schon vor Vollendung des 24. Lebensjahres) oder vorläufigen Passes, wenn dies durch eine unzuständige Behörde auf Veranlassung des Antragstellers geschieht.

Bearbeitungszeit

  • ca. 4-5 Wochen (Bitte berücksichtigen Sie, dass die Produktionszeiten derzeit bei 5 - 8 Wochen liegen können)
  • In Eil- und Notfällen kann der Reisepass im Expressverfahren ausgestellt werden: Geht der Express-Antrag bis 12 Uhr bei der Bundesdruckerei GmbH ein, liegt der Reisepass in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen Montag bis Freitag, ohne Feiertage) ab ca. 11.30 Uhr in der Passbehörde abholbereit vor.
  • Vorläufiger Reisepass: Ausstellung und Aushändigung sind nur in begründeten Fällen sofort möglich.

Rechtsgrundlagen

  • Passgesetz (PassG)Beschreibung

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