Ausweise, Dokumente & Urkunden

Was ist zu tun

Beantragung eines Kinderreisepasses

Abschaffung Kinderreisepass

Ab dem 1. Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe ausgestellt. Alternativ können deutsche Staatsangehörige unabhängig vom Alter einen regulären (endgültigen) Reisepass oder Personalausweis beantragen. Auch für Kinder unter 6 Jahren können diese ausgestellt werden.

Für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. im Schengen-Raum reicht der Personalausweis für Kinder und Erwachsene aus.

Der Reisepass gestattet visumfreie und touristische Reisen in 190 Staaten weltweit.

Informationen zu den Einreisebestimmungen finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Beschreibung

Den Kinderreisepass (Kinderpass) für ein Kind, das deutsch im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, können Sie bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes beantragen. Er ist ein Jahr gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Verlängert werden kann nur ein Kinderreisepass, dessen Gültigkeitsdauer noch nicht abgelaufen ist. Dabei ist er mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen.

Im Übrigen können das Lichtbild sowie die Eintragungen zu Größe und Augenfarbe jederzeit aktualisiert werden. Für Aktualisierungen zum Lichtbild, zur Größe und Augenfarbe ist die Anwesenheit des Kindes – wie bei der Ausstellung eines Kinderreisepasses – erforderlich. Nachdem ein Personaldokument trotz Gültigkeit ungültig ist, wenn es eine einwandfreie Identitätsfeststellung nicht zulässt, empfehlen wir zur Vorbeugung von Problemen beim Grenzübertritt insbesondere auf die Aktualität des Lichtbildes zu achten, da sich gerade bei Kindern das Aussehen während der Laufzeit stark verändern kann.

Da der Kinderreisepass kein durch die ICAO normiertes Dokument ist, besteht immer die Möglichkeit von Einschränkungen hinsichtlich der Visa- bzw. Einreisebestimmungen gegenüber den regulären Dokumenten. Zu den Einreisebestimmungen müssen Sie sich vor Reiseantritt über die Homepage des deutschen Auswärtigen Amtes und im Zweifel über die Auslandsvertretung Ihres Reiselandes erkundigen. Das Bundesministerium des Innern empfiehlt zur Vermeidung von Problemen bei Reisen außerhalb der EU sowie zum Schutz der Identität stets die Ausstellung mehrjährig gültiger, hochsicherer elektronischer Reisedokumente, auch für Kinder.

Alternativen für den Kinderreisepass:

  • elektronischer Reisepass (mit Chip – bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst). Dieser ist zum Beispiel für Reisen in die USA (Amerika) vorgeschrieben.
  • Personalausweis

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes
  • Stellung eines förmlichen Antrags beim Bürgerbüro der Stadt Kaufbeuren (bei gemeinsamem Sorgerecht durch beide Elternteile) bzw. Vormund oder Pfleger.
  • Zur Prüfung der Identität muss auch das minderjährige Kind persönlich bei der Passbehörde erscheinen.

Erforderliche Unterlagen

  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
  • alter Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
  • bei zusammen lebenden Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, kann die Beantragung durch einen Elternteil mit schriftlicher Zustimmung des anderen Elternteils erfolgen, wobei die Unterschrift des anderen Elternteils durch die Passbehörde überprüft werden soll (Vorlage einer Ausweiskopie)
  • Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten (Negativauskunft durch Jugendamt bzw. Sorgerechtsbeschluss)

Kosten

  • Kinderreisepass: 13,00 EUR
  • Verlängerung oder Änderung eines Kinderreisepasses: 6,00 EUR

Verdopplung der Gebühren

  • Bei Ausstellung eines Kinderreisepasses, Verlängerung oder Änderung eines Kinderreisepasses, wenn dies außerhalb der behördlichen Dienstzeiten auf Veranlassung des Antragstellers vorgenommen wird.
  • Bei Ausstellung eines Kinderreisepasses, Verlängerung oder Änderung eines Kinderreisepasses, wenn dies durch eine unzuständige Behörde auf Veranlassung des Antragstellers geschieht.

Bearbeitungszeit

  • Ausstellung sofort möglich

Rechtsgrundlagen

  • Passgesetz (PassG)
     

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