Ausweise, Dokumente & Urkunden

Was ist zu tun

Fundsachen, Fundbüro

Sie haben etwas gefunden oder verloren?
Dann Sind Sie im Bürgerbüro der Stadt Kaufbeuren genau richtig! Wir helfen Ihnen gerne.

Voraussetzungen

Ablieferungspflicht
Grundsätzlich besteht neben der Anzeigepflicht auch die Pflicht zur zeitnahen Ablieferung der Fundsache beim Fundbüro am Ort des Fundes.

Fundsachen die auf dem Stadtgebietes Kaufbeuren gefunden wurden, müssen beim Bürgerbüro Kaufbeuren (Fundbüro) im Rathaus-Neubau Kaufbeuren oder unserer Außenstelle beim Bürgerbüro Neugablonz abgegeben werden.

  • Fundtiere werden im Tierheim Beckstetten, Bahnhofstraße 16, 86860 Jengen verwahrt.
    Unter http://tierheim-beckstetten.de/ finden Sie alle aktuell abgegebenen Fundtiere.
  • Die Fundfahrräder werden vom Städtischen Bauhof, Liegnitzer Straße 1, 87600 Kaufbeuren

Außerhalb unserer Öffnungszeiten können die Fundsachen bei der Polizeiinspektion Kaufbeuren, Schraderstraße 8, 87600 Kaufbeuren abgegeben werden.

Fristen

Aufbewahrungsfrist: Die gefundenen Gegenstände unterliegen ein ½ Jahr der Aufbewahrungspflicht. Nach Ablauf dieser Frist kann der „Eigentumserwerb“ des Finders eintreten, indem das Eigentum auf den Finder übergeht.

Erforderliche Unterlagen

Zur Identifizierung der Fundsache muss der Verlierer sein Eigentum genau beschreiben können. Bei hochwertigen Gegenständen (z. B. Handy, Fahrrad usw.) sind Kaufbelege bzw. Vertragsunterlagen vorzulegen. Bei verlorenen Schlüsseln kann das Eigentum durch einen Ersatzschlüssel nachgewiesen werden.

Kosten

Für die Verwahrung werden keine Gebühren erhoben. Beim Versand an auswärtige Fundbüros werden Auslagen für das Porto erhoben.

Rechtsgrundlagen

§§ 965 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Interessante Informationen

Warum dauert das so lange bis zur Abgabe?
Der Finder hat die verlorene Sache sicher schon an sich genommen, aber am Tag des Fundes hat er andere Termine. Er nimmt die Fundsache mit nach Hause, mit der Absicht sie am nächsten Tag beim Fundamt bzw. Fundbüro abzugeben. Zu Hause bemerkt er, dass er am nächsten Tag für ca. 4 Wochen mit dem Flugzeug in einen geplanten Urlaub fliegt. Er nimmt sich also vor, die gefundene Sache nach seiner Rückkehr sofort beim zuständigen Fundamt abzugeben. Somit erklärt sich die sogenannte Hoffnungsfrist.

Welcher Zeitraum besteht zwischen Verlust und Abgabe einer verlorenen Sache?
Das ein Fundgegenstand innerhalb der ersten 14 Tage beim Fundamt abgegeben wird, ist leider die absolute Ausnahme. Normal ist die sogenannte Hoffnungsfrist von 6 Wochen. Danach schwinden die Chancen und es besteht Kaum noch Hoffnung.

Was passiert nach dem halben Jahr Aufbewahrung beim Amt?
Sofern der Finder des Gegenstandes bei Ablieferung nicht das Recht auf „Eigentumserwerb“ eintragen lassen hat, werden die hochwertigen und gut erhaltenen Fundsachen einmal jährlich öffentlich versteigert. Geringwertige oder kaputte Fundsachen werden ausgesondert. Ein Verschenken von Fundsachen lässt das Gesetz nicht zu.

Fragen? Wir sind für Sie da ...

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Telefax:08341/437-665

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Di, Mi08 - 12 Uhr
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