Direkt zu:
Nach Bezug einer Wohnung müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde) anmelden. Familien mit minderjährigen Kindern mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden; es genügt, wenn einer der Meldepflichtigen den Meldeschein unterschreibt. Die Pflicht zur Anmeldung für Personen unter 16 Jahren obliegt denjenigen, in deren Wohnung die Person unter 16 Jahren einzieht.
Voraussetzungen
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Diese Nachricht mitteilen:
Dieses Dokument jetzt runterladen
Bestätigung des Wohnungsgebers zur Vorlage bei der Meldebehörde
Anmeldung bei der Meldebehoerde
Diesem Link jetzt folgen
Terminvergabe Bürgerbüro
Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihnen ein angenehmeres Surfen zu ermöglichen. Diese werden nur auf ihrem Endgerät gespeichert. Wir verwenden keine eTracker und es werden keine Daten gesendet. Der Translator wird von Google bereitgestellt.