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Beschreibung
Das Führungszeugnis ist ein Auszug insbesondere über strafrechtliche Verurteilungen, das Sie ab Ihrem 14. Lebensjahr bei der für Sie zuständigen Gemeinde / Meldebehörde (Bürgerbüro) oder online über unser Bürgerservice-Portal beantragen können.
Bei der Antragstellung des Führungszeugnis wird nach dem Verwendungszweck zur Vorlage für private Zwecke (Beleg-Art N) oder zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O) unterschieden. Das Führungszeugnis für private Zwecke wird dem Antragsteller an die Meldeanschrift zugeschickt. Das behördliche Führungszeugnis wird der Behörde unmittelbar übersandt. Auf Verlangen kann Ihnen jedoch, als Antragsteller, Einsicht in das Führungszeugnis gewährt werden.
Darüber hinaus können private und behördliche Führungszeugnisse auch als erweiterte Führungszeugnisse (Beleg-Art NE oder OE) beantragt werden, wenn bestimmte gesetzliche Bestimmungen die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses vorsehen oder wenn Sie dieses Führungszeugnis benötigen für
Voraussetzungen
Die Antragstellung muss grundsätzlich persönlich bei der zuständigen Gemeinde / Meldebehörde (Bürgerbüro) erfolgen (die betroffene Person kann sich bei der Antragstellung nicht durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen, außer sie ist minderjährig oder hat einen gesetzlichen Vertreter). Bei persönlicher Antragstellung bei der Gemeinde muss die antragstellende Person ihren Pass oder Personalausweis vorlegen. Für die elektronische Antragstellung über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz (siehe "Bürgerservice-Portal") benötigen Sie einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel im Scheckkartenformat jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion. Bei schriftlicher Antragstellung ist die Beglaubigung Ihrer Unterschrift durch eine siegelführende Stelle erforderlich. Weiterhin müssen Sie den Verwendungszweck für das Führungszeugnis angeben.
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsgrundlagen
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FZ Antrag Befreiung Gebühr
FZ Merkblatt zur Befreiung von der Gebühr für das Führungszeugnis gemäß Paragraph 12 Justizverwaltungskostenordnung (JVKostO)
Polizeiliches Führungszeugnis
FAQs – Führungszeugnis online beantragen
Bestätigung zur Ausstellung eines erweiterten Führungszeugnisses
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Führungszeugnis
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