Ausweise, Dokumente & Urkunden

Was ist zu tun

Beantragung eines Führungszeugnisses

Wenn Sie ein Führungszeugnis für behördliche oder private Zwecke benötigen, können Sie dieses bei dem für Sie örtlich zuständigen Einwohnermeldeamt beantragen.

Beschreibung

Das Führungszeugnis ist ein Auszug insbesondere über strafrechtliche Verurteilungen, das Sie ab Ihrem 14. Lebensjahr bei der für Sie zuständigen Gemeinde / Meldebehörde (Bürgerbüro) oder online über unser Bürgerservice-Portal beantragen können.

Bei der Antragstellung des Führungszeugnis wird nach dem Verwendungszweck zur Vorlage für private Zwecke (Beleg-Art N) oder zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O) unterschieden. Das Führungszeugnis für private Zwecke wird dem Antragsteller an die Meldeanschrift zugeschickt. Das behördliche Führungszeugnis wird der Behörde unmittelbar übersandt. Auf Verlangen kann Ihnen jedoch, als Antragsteller, Einsicht in das Führungszeugnis gewährt werden.

Darüber hinaus können private und behördliche Führungszeugnisse auch als erweiterte Führungszeugnisse (Beleg-Art NE oder OE) beantragt werden, wenn bestimmte gesetzliche Bestimmungen die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses vorsehen oder wenn Sie dieses Führungszeugnis benötigen für

  • die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a Sozialgesetzbuch VIII Kinder- und Jugendhilfe,
  • eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.

Voraussetzungen

Die Antragstellung muss grundsätzlich persönlich bei der zuständigen Gemeinde / Meldebehörde (Bürgerbüro) erfolgen (die betroffene Person kann sich bei der Antragstellung nicht durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen, außer sie ist minderjährig oder hat einen gesetzlichen Vertreter). Bei persönlicher Antragstellung bei der Gemeinde muss die antragstellende Person ihren Pass oder Personalausweis vorlegen. Für die elektronische Antragstellung über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz (siehe "Bürgerservice-Portal") benötigen Sie einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel im Scheckkartenformat jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion. Bei schriftlicher Antragstellung ist die Beglaubigung Ihrer Unterschrift durch eine siegelführende Stelle erforderlich. Weiterhin müssen Sie den Verwendungszweck für das Führungszeugnis angeben.

Fristen

  • Die Bearbeitungsdauer und der Versand durch das Bundesamt für Justiz beträgt ca. 2 Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis (Pass / Personalausweis), als gesetzlicher Vertreter ist die Vertretungsmacht nachzuweisen.
  • Bei Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses ist Voraussetzung, dass der Einrichtungsträger der Person, die den Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis stellt, schriftlich bestätigt, dass das erweiterte Führungszeugnis zur Prüfung der persönlichen Eignung nach §72 a SGB VIII erforderlich ist.

Kosten

  • 13 Euro
  • Bei Mittellosigkeit (z.B. Beziehenden von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfeempfängern) oder wenn das Führungszeugnis für einen besonderen Verwendungszweck benötigt wird ist auf Antrag die Befreiung von der Gebühr möglich. Ein besonderer Verwendungszweck wird angenommen, wenn das Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit in einer gemeinnützigen oder vergleichbaren Einrichtung oder zur Ausübung des Bundesfreiwilligendienstes bzw. des freiwilligen Sozialen Jahres benötigt wird.
  • Bei einer elektronischen Antragstellung ist der Nachweis der Mittellosigkeit elektronisch zu erbringen.

Rechtsgrundlagen

  • § 30 ff. Bundeszentralregistergesetz (BZRG).
     

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