Ausweise, Dokumente & Urkunden

Was ist zu tun

Bewohnerparkausweis

Zonen:
A Unter dem Berg
B Kaiser-Max-Straße
C Ludwig-/Sedanstraße
D Baumgarten
E Hafenmarkt
F Neue Gasse
  • Jeder Bewohner erhält auf Antrag nur einen Parkausweis und muss innerhalb der vom Stadtrat ausgewiesenen Zonen gemeldet sein (kein Gewerbe).
  • Der Antrag kann unter Vorlage des Personalausweises und des KfZ-Scheins persönlich, schriftlich oder online über den unten aufgeführten Link gestellt werden.
  • Falls der Antragsteller nicht Fahrzeughalter ist, wird eine Bescheinigung vom Fahrzeughalter, dass der Pkw dem Antragsteller zur dauerhaften Nutzung überlassen wurde, und bei auswärtigen Fahrzeughaltern eine Kopie des KfZ-Scheines verlangt
  • Anwohnerparkausweise werden ab Antragsdatum ein bzw. zwei Jahre ausgestellt. Verlängerungen können bereits vorab zum Fristablauf beantragt werden. Eine anteilige Erstattung bei Umzug erfolgt nicht.
  • Gebühr (einjährig) 25,00 € bzw. Gebühr (zweijährig) 50,00 €