Ausweise, Dokumente & Urkunden

Was ist zu tun

Verwendung des Wappens der Stadt Kaufbeuren

  • In Bayern dürfen Wappen und Fahnen der Gemeinde nur mit deren Genehmigung verwendet werden. Dies regelt die Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern.
  • Eine solche Genehmigung kann für das Wappen der Stadt Kaufbeuren nur für gemeinnützige oder für solche Zwecke erteilt werden, die im Interesse der Stadt Kaufbeuren liegen und nicht den Eindruck einer amtlichen Beteiligung entstehen lassen.
  • Für kommerzielle und werbliche Zwecke wird die Genehmigung grundsätzlich nicht erteilt.
  • Vor jeder Nutzung muss ein entsprechender Antrag bei der Rechtsabteilung der Stadt Kaufbeuren gestellt werden.