Direkt zu:
Beschreibung
Die Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht sieht im privaten Bereich derzeit vor, dass für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten ist. Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist. Wird die Wohnung durch weitere volljährige Personen bewohnt, besteht die Beitragsschuld pro Wohnung nur einmal.
Von der Beitragspflicht werden auf Antrag natürliche Personen befreit,
Der Rundfunkbeitrag wird auf Antrag für folgende natürliche Personen auf ein Drittel ermäßig:
Der Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung ist schriftlich beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, als gemeinsame Einrichtung der Landesrundfunkanstalten und ehemals Gebühreneinzugszentrale (GEZ), in 50656 Köln zu stellen. Sonderregelungen für Personen, die nicht zum oben genannten Personenkreis gehören, bestehen für Befreiungen in besonderen Härtefällen und für Rundfunkempfangsgeräte in bestimmten Einrichtungen. Nähere Informationen hierzu erteilt Ihnen das Bürgerbüro.
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Rechtsgrundlagen
Homepage des Beitragsservice
Diese Nachricht mitteilen:
Diesem Link jetzt folgen
Terminvergabe Bürgerbüro
Bürgerbüro Telefon:08341/437-250 Telefax:08341/437-665 E-Mail senden
Öffnungszeiten: Mo08 - 12 Uhr / 13 - 16 Uhr Di, Mi08 - 12 Uhr Do08 - 12 Uhr / 13 - 16 Uhr Fr08 - 12 Uhr sowie weitere Zeiten nach Terminvereinbarung Terminvereinbarung Online
Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihnen ein angenehmeres Surfen zu ermöglichen. Diese werden nur auf ihrem Endgerät gespeichert. Wir verwenden einen eTracker zur Auswertung der Daten mit Sitz in Deutschland. Der Translator wird von Google bereitgestellt.