Direkt zu:
Beschreibung
Die Einreise von Nicht-EU-Bürgern nach Deutschland setzt grundsätzlich ein Visum voraus, das von der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) im Herkunftsland ausgestellt wird. Von der Visumpflicht gibt es jedoch Ausnahmen. Eine Staatenliste zur Visumpflicht bzw. -freiheit finden Sie hier.
Für diese touristischen Aufenthalte, so genannte Schengen-Visa, ist der Zeitraum auf maximal 90 Tage beschränkt. Es berechtigt den Gast während der Gültigkeitsdauer in alle Staaten zu reisen, welche das Schengen-Abkommen unterzeichnet haben.
Das Besucher-Visum kann nicht verlängert werden. Sollte von vornherein ein längerer Aufenthaltszeitraum und nicht touristischer Aufenthalt geplant sein (z. B. Familienzusammenführung, Eheschließung, Arbeitsaufnahme, Praktikum, Ausbildung, Schule) wenden Sie sich bitte direkt an das örtlich zuständige Ausländeramt.
Das erforderliche Visum ist mit der Verpflichtungserklärung vom eingeladenen Gast bei der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung im Heimatland des Gastes zu beantragen. Nähere Informationen über die Visumspflicht, Visumsfreiheit, die Schengen-Staaten und den Visakodex erhalten Sie über die Internetseite des Auswärtigen Amts.
Voraussetzungen
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Im Rahmen der Bonitätsprüfung werden die Einkommensverhältnisse des Bürgen geprüft. Daher ist in die Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit die Anzahl der Familienmitglieder des Verpflichtungserklärenden, denen er zur Unterhaltszahlung verpflichtet ist, und die Anzahl der ausländischen Gäste mit einzubeziehen. Der Berechnung sind die Pfändungsfreigrenzen nach den §§ 850 ff. ZPO zu Grunde zu legen. Weitere Einnahmen und Zahlungsverpflichtungen aus Unterhaltszahlungen, Vermietung, Verpachtung usw. sind in voller Höhe anzugeben und nachzuweisen. Über den unten aufgeführten Link werden Sie durch den Online-Antrag geführt. Eine Bearbeitung erfolgt nur, wenn die Antragsunterlagen vollständig eingereicht werden und die Bonitätsprüfung zu einem positiven Ergebnis geführt hat. Sobald die Verpflichtungserklärung zur Abholung bereit liegt, werden wir Sie per E-Mail oder Telefon verständigen. Zur Abholung muss die antragstellende Person (Bürge/Verpflichtungserklärender) einmalig persönlich mit Ausweis oder Pass vorsprechen. Eine Vertretung ist für diesen Fall nicht möglich. Zur Abholung der Unterlagen bitten wir um Terminvereinbarung über den unten aufgeführten Link.
Zur Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
Kosten
Rechtsgrundlagen
Diese Nachricht mitteilen:
Dieses Dokument jetzt runterladen
Erklärung des Verpflichtungsgebers vor der ABH / AV zur Abgabe der Verpflichtungserklärung
Antrag Verpflichtungserklärung
Diesem Link jetzt folgen
Terminvergabe Bürgerbüro
Bürgerbüro Am Graben 3 87600 Kaufbeuren
Telefon:08341/437-250 Telefax:08341/437-665 E-Mail senden
Öffnungszeiten: Mo08 - 12 Uhr / 13 - 16 Uhr Di, Mi08 - 12 Uhr Do08 - 12 Uhr / 13 - 16 Uhr Fr08 - 12 Uhr sowie weitere Zeiten nach Terminvereinbarung
Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihnen ein angenehmeres Surfen zu ermöglichen. Diese werden nur auf ihrem Endgerät gespeichert. Wir verwenden einen eTracker zur Auswertung der Daten mit Sitz in Deutschland. Der Translator wird von Google bereitgestellt.