Direkt zu:
Beschreibung
Die Einreise von Nicht-EU-Bürgern nach Deutschland setzt grundsätzlich ein Visum voraus, das von der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) im Herkunftsland ausgestellt wird. Von der Visumpflicht gibt es jedoch Ausnahmen. Eine Staatenliste zur Visumpflicht bzw. -freiheit finden Sie hier.
Für diese touristischen Aufenthalte, so genannte Schengen-Visa, ist der Zeitraum auf maximal 90 Tage beschränkt. Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist nicht gestattet.
Das Besucher-Visum kann nicht verlängert werden. Sollte von vornherein ein längerer Aufenthaltszeitraum und nicht touristischer Aufenthalt geplant sein (z. B. Familienzusammenführung, Eheschließung, Arbeitsaufnahme, Praktikum, Ausbildung, Schule) wenden Sie sich bitte direkt an das örtlich zuständige Ausländeramt.
Das erforderliche Visum ist mit der Verpflichtungserklärung vom eingeladenen Gast im Ausland bei der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung zu beantragen. Nähere Informationen über die Visumspflicht, Visumsfreiheit und das Verfahren, die Schengen-Staaten und den Visakodex erhalten Sie über die Internetseiten des Auswärtigen Amts.
Voraussetzungen
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Diese Nachricht mitteilen:
Dieses Dokument jetzt runterladen
Erklärung des Verpflichtungsgebers vor der ABH / AV zur Abgabe der Verpflichtungserklärung
Antrag Verpflichtungserklärung
Diesem Link jetzt folgen
Terminvergabe Bürgerbüro
Bürgerbüro Am Graben 3 87600 Kaufbeuren
Telefon:08341/437-250 Telefax:08341/437-665 Bitte beachten Sie auch, dass in der Faschingszeit am Donnerstag, 12.02., das Bürgerbüro nur bis 15:00 Uhr geöffnet ist und am 17.02. nur bis 12:00 Uhr. E-Mail senden
Öffnungszeiten: Mo08 - 12 Uhr / 13 - 16 Uhr Di, Mi08 - 12 Uhr Do08 - 12 Uhr / 13 - 16 Uhr Fr08 - 12 Uhr sowie weitere Zeiten nach Terminvereinbarung
Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihnen ein angenehmeres Surfen zu ermöglichen. Diese werden nur auf ihrem Endgerät gespeichert. Wir verwenden einen eTracker zur Auswertung der Daten mit Sitz in Deutschland. Der Translator wird von Google bereitgestellt.