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Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt und veröffentlicht auf der Grundlage der Kaufpreissammlung alle zwei Jahre zum Stichtag 01.01. eines jeden Jahres mit gerader Jahreszahl Bodenrichtwerte. Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines fiktiven Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück).
Auskunft über Bodenrichtwert
Jedermann kann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses eine schriftliche Auskunft über Bodenrichtwerte auf Grundlage des Kostengesetzes gegen Gebühr erwerben. Bodenrichtwerte sind online auch für das Stadtgebiet Kaufbeuren über das gemeinsame Internetportal der bayerischen Gutachterausschüsse „BORIS-BAYERN“ (www.boris-bayern.de) als Einzel- oder Dauerauskunft erhältlich. Darüber hinaus bietet die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses die Bodenrichtwertkarte für das Stadtgebiet Kaufbeuren in Papierform an.
Hinweis: Für die Neuberechnung der Grundsteuer im Freistaat Bayern werden keine Bodenrichtwerte benötigt!
Gebühren:
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Antrag auf Bodenrichtwertauskunft über das Bayernportal
Bodenrichtwerte
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