Bauen & Wohnen

Was ist zu tun

Betrieb von Kleinkläranlagen (KKA)

Die maßgeblichen Anforderungen an den Einbau und Betrieb einer Kleinkläranlage sind in der Betriebsanleitung der Hersteller, in der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung, in Regelungen der DIN und im Regelwerk der DWA enthalten.

Im Wasserrechtsverfahren werden die Betriebs- und Wartungsanforderungen für technische Anlagen aus den oben genannten Regelwerken, bei naturnahen Anlagen aus den Arbeitshilfen des Landesamtes für Umwelt in das Gutachten übernommen. Diese Vorgaben werden Bestandteil der Erlaubnis und sind damit für den Betreiber der Kleinkläranlage rechtsverbindlich.

Zur Sicherung einer ausreichenden Reinigungswirkung und zum ordnungsgemäßen Betrieb der Kleinkläranlage muss der Betreiber in regelmäßigen Zeitabständen folgende Maßnahmen durchführen:

Eigenkontrolle

Täglich:

  • Kontrolle, dass die Anlage in Betrieb ist

Monatlich:

  • Kontrolle des Ablaufes auf Schlammabtrieb (Sichtprüfung)
  • Kontrolle der Zu- und Abläufe (Sichtprüfung)
  • Ablesen des Betriebsstundenzählers von Gebläsen und Pumpen

Die Beobachtungen sind sorgfältig in das Betriebsbuch einzutragen. Vordrucke für die Eigenkontrolle können sich je nach Anlagentyp unterscheiden und sollten beim Anlagenhersteller oder der Einbaufirma angefordert werden.

Der Betreiber muss über eine Sachkunde zur Durchführung dieser Tätigkeiten verfügen. Besitzt er diese Sachkunde nicht, muss er eine sachkundige Person mit diesen Arbeiten beauftragen.

Wartung

Die Wartung ist von einem Fachkundigen gemäß der Zulassung und der Wartungsanleitung durchzuführen. Die Häufigkeit der Wartung ergibt sich aus der dem Gutachten sowie dem wasserrechtlichem Bescheid. In der Regel zweimal bzw. dreimal im Jahr in gleichmäßigem Abstand.

Im Rahmen der Wartung sind nach Anlagentyp z. B. folgende Arbeiten durchzuführen:

  • Funktionskontrolle der maschinellen, elektrischen und sonstigen Anlagenteile
  • Wartung von Gebläse, Belüfter, Luftheber und Pumpen
  • Funktionskontrolle der Steuerung und der Alarmfunktion
  • Prüfung der Schlammhöhe in der Vorklärung / im Schlammspeicher
  • Veranlassung der Schlammabfuhr
  • Reinigungsarbeiten und Überprüfung des baulichen Zustandes
  • Entnahme einer Stichprobe des Ablaufes und Analyse

Die Feststellungen und durchgeführten Arbeiten sind in einem Wartungsbericht zu erfassen. Festgestellte Mängel sind umgehend zu beheben.

Bescheinigung

Die ordnungsgemäße Eigenkontrolle sowie die fachgerechte Wartung und die ordnungsgemäße Beseitigung festgestellter Mängel sind alle zwei Jahre durch einen vom Betreiber beauftragten privaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft (PSW) zu überprüfen und zu bescheinigen.