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Straßenerschließung umfasst die erstmalige Herstellung einer Straße mit den dazugehörigen Teileinrichtungen (Geh- und Radweg, Beleuchtung, Entwässerung der Straße, Parkflächen, Straßenbegleitgrün, Stützmauer) von der aus Ihr Grundstück erreicht werden kann.
Die Stadt Kaufbeuren ist verpflichtet hierfür Beiträge von den erschlossenen Grundstückeigentümern zu erheben (Art. 5a KAG). Die Höhe des Beitrages richtet sich insbesondere nach den tatsächlichen umlagefähigen Kosten, nach Ihrer Grundstücksfläche und der maximal zulässigen Geschoßfläche. Weitere Einzelheiten können Sie unserer Straßenerschließungsbeitragssatzung (SEBS) entnehmen. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter Bauverwaltung jederzeit zur Verfügung.
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620. Straßenerschließungsbeitragssatzung62. Erschließung
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