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Für die Möglichkeit der Inanspruchnahme der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung sind Wasserherstellungsbeiträge zu entrichten. Die Herstellungsbeiträge sind öffentliche Abgaben, die zur Deckung des Investitionsaufwandes von den Grundstückseigentümern erhoben werden.
Die Höhe des Beitrages richtet sich nach der Grundstücksfläche und der maximal zulässigen Geschossfläche. Die Beitragssätze je Quadratmeter Grundstücks- und Geschossfläche sind in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung festgesetzt. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Städtische Wasserwerk Kaufbeuren.
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661. Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung66. Wasserversorgung
660. Wasserabgabesatzung66. Wasserversorgung
Städtisches Wasserwerk Kaufbeuren
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