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Für Einbauten in oder Überbauungen des öffentlichen Verkehrsgrundes (z. B. Lichtschächte, Leitungen Vorsprünge) ist ein Gestattungsvertrag mit der Stadt Kaufbeuren zu schließen.
Der Gestattungsvertrag dient der Einräumung und Regelung von Nutzungsrechten und Pflichten auf öffentlichem Verkehrsgrund. Der Vertrag schafft eine Rechtssicherheit zwischen dem Bürger und der Stadt Kaufbeuren. Für private Anlagen auf öffentlichem Verkehrsgrund wird ein Nutzungsentgelt erhoben, die Höhe des Nutzungsentgeltes berechnet sich nach der Sondernutzungssatzung der Stadt Kaufbeuren.
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650. Straßensondernutzungssatzung (incl. Gebührentarif)65. Straßensondernutzungen
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