Bauen & Wohnen

Was ist zu tun

Grundstücksanschluss Kanal

Um das anfallende Abwasser auf dem Grundstück beseitigen zu können, wird von der Stadt ein Anschluss an den öffentlichen Kanal hergestellt. Dieser sogenannte Grundstücksanschluss ist Eigentum der Stadt. Die Stadt verrechnet die Kosten auf Privatgrund mit dem Grundstückseigentümer.

Alle weiteren Grundstücksanschlüsse sind in vollem Umfang vom Grundstückseigentümer zu tragen. Näheres hierzu wird in der Entwässerungssatzung der Stadt Kaufbeuren (EWS) und Entwässerungssatzung und zur Fäkalschlammentsorgungssatzung der Stadt Kaufbeuren (BGS/EWS) geregelt.