Direkt zu:
Um das anfallende Abwasser auf dem Grundstück beseitigen zu können, wird von der Stadt ein Anschluss an den öffentlichen Kanal hergestellt. Dieser sogenannte Grundstücksanschluss ist Eigentum der Stadt. Die Stadt verrechnet die Kosten auf Privatgrund mit dem Grundstückseigentümer.
Alle weiteren Grundstücksanschlüsse sind in vollem Umfang vom Grundstückseigentümer zu tragen. Näheres hierzu wird in der Entwässerungssatzung der Stadt Kaufbeuren (EWS) und Entwässerungssatzung und zur Fäkalschlammentsorgungssatzung der Stadt Kaufbeuren (BGS/EWS) geregelt.
Diese Nachricht mitteilen:
Dieses Dokument jetzt runterladen
632. Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungs- und Fäkalschlammentsorgungssatzung63. Entwässerung und Abwasser
631. Fäkalschlammentsorgungssatzung63. Entwässerung und Abwasser
630. Entwässerungssatzung63. Entwässerung und Abwasser
Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihnen ein angenehmeres Surfen zu ermöglichen. Diese werden nur auf ihrem Endgerät gespeichert. Wir verwenden einen eTracker zur Auswertung der Daten mit Sitz in Deutschland. Der Translator wird von Google bereitgestellt.