Bauen & Wohnen

Wohnberechtigung

Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Antragsformular (WBS I)
  • Einkommenserklärung(-en) (Stabau IIIa, IIIb)
  • Einkommensnachweise der letzten 12 Monate (z.B. Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide, Bescheide Bürgergeld/ Grundsicherung, Arbeitslosengeld, Krankengeld)
  • Nachweise für bereits feststehende Einkommensänderungen in den nächsten 12 Monaten (z.B. Arbeitsvertrag; Ausbildungsvertrag)
  • Nachweis Kindergeld und Unterhaltsleistungen
  • Mutterpass bei Vorliegen einer Schwangerschaft
  • Schwerbehindertenausweis (ab 50%)
  • Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel
  • Wohnungszuweisung des Vermieters (für einen gezielten Wohnberechtigungsschein)
  • erweiterte Meldebescheinigung bei einem Zuzug nach Kaufbeuren

Hier können Sie direkt den Onlineantrag stellen.

 

Voraussetzungen:

  • Einhaltung der Einkommensgrenzen (das Einkommen muss individuell berechnet werden; die Höhe der Einkommensgrenzen hängt von der jeweiligen Wohnung ab.)
  • Einhaltung der höchstzulässigen Wohnungsgröße:

Die Angemessenheit der Wohnung gilt als gegeben, wenn entweder die Zahl der zur Verfügung stehenden Räume oder die Wohnfläche nach der folgenden Tabelle eingehalten wird.

Haushaltsangehörige Räume   Wohnfläche bis zu
1 Person 2 Räume   50 m²
2 Personen 3 Räume oder 65 m²
3 Personen 3 Räume oder 75 m²
4 Personen 4 Räume oder 90 m²
jede weitere Person zzgl. ein Raum oder zzgl. 15 m²

Wir stellen aus:

  • Gezielte Wohnberechtigung:
    Die genaue Wohnung in Kaufbeuren steht bereits fest; die Wohnberechtigung gilt nur für diese Wohnung.
  • Allgemeine Wohnberechtigung:
    Sie können mit dieser Wohnberechtigung in ganz Bayern eine öffentlich geförderte Wohnung suchen. Hierzu ist es erforderlich, dass Sie in Kaufbeuren gemeldet sind. Die Gültigkeit beträgt ein Jahr.

Kosten:

Für die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheins fallen Gebühren an.

  • 17,00 €
  • 10,00 € für Bezieher von Sozialleistungen
  • 27,00 € bei Härtefällen i.S.d. Art. 14 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG)