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Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Voraussetzungen:
Die Angemessenheit der Wohnung gilt als gegeben, wenn entweder die Zahl der zur Verfügung stehenden Räume oder die Wohnfläche nach der folgenden Tabelle eingehalten wird.
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Antrag auf Feststellung der Wohberechtigung
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Wohnberechtigungsschein (Antrag und Benennung für eine Wohnung)
Bauverwaltung Frau Rüger Raum 200 N Telefon:08341/437-411 E-Mail senden
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