Bauen & Wohnen

Was ist zu tun

Wohnberechtigung

Sie möchten eine öffentlich geförderte Wohnung (Sozialwohnung) anmieten und benötigen einen Wohnberechtigungsschein?

Der Wohnberechtigungsschein wird für den Wohnungssuchenden und dessen Haushaltsangehörige erteilt.

Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Antragsformular
  • Wohnungszuweisung (vom Vermieter)
  • Einkommensnachweise der letzten 12 Monate bzw. den letzten Rentenbescheid
  • Kindergeldnachweis
  • bei Vorliegen einer Schwangerschaft den Mutterschaftspass
  • Nachweis bei Schwerbehinderung (Schwerbehindertenausweis)
  • erweiterte Meldebescheinigung bei einem Zuzug nach Kaufbeuren
  • Personalausweis bzw. Reisepass

Voraussetzungen:

  • Einhaltung der Einkommensgrenzen (das Einkommen muss individuell berechnet werden; die Höhe der Einkommensgrenzen hängt von der jeweiligen Wohnung ab.)
  • Einhaltung der höchstzulässigen Wohnungsgröße:

Die Angemessenheit der Wohnung gilt als gegeben, wenn entweder die Zahl der zur Verfügung stehenden Räume oder die Wohnfläche nach der folgenden Tabelle eingehalten wird.

Haushaltsangehörige Räume   Wohnfläche bis zu
1 Person 2 Räume   50 m²
2 Personen 3 Räume oder 65 m²
3 Personen 3 Räume oder 75 m²
4 Personen 4 Räume oder 90 m²
jede weitere Person zzgl. ein Raum oder zzgl. 15 m²

Wir stellen aus:

  • Gezielte Wohnberechtigung:
    Die genaue Wohnung in Kaufbeuren steht bereits fest; die Wohnberechtigung gilt nur für diese Wohnung.
  • Allgemeine Wohnberechtigung:
    Sie können mit dieser Wohnberechtigung in ganz Bayern eine öffentlich geförderte Wohnung suchen. Hierzu ist es erforderlich, dass Sie in Kaufbeuren gemeldet sind. Die Gültigkeit beträgt ein Jahr.

Fragen? Wir sind für Sie da ...

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Bauverwaltung

Frau Rüger

Raum 200 N

Telefon:08341/437-411


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