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Voraussetzung ist die Einhaltung der Einkommensgrenze nach Haushaltsgröße.
Allgemeine Hinweise: Eine Vorprüfung bzw. ein Antrag auf Fördermittel ist vor Auftragsvergabe bei der Stadt Kaufbeuren zu stellen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht
Das Einkommen wird nach den Vorschriften des BayWoFG berechnet. Dabei können je nach Ihren persönlichen Verhältnissen bestimmte Beträge abgesetzt werden. Für Erwerbstätige Einkommensteuer, Kranken-und Pflegeversicherung, Lebensversicherung oder Altersversorgung
Des Weiteren können Freibeträge bei Behinderung, für junge Ehepaare usw. in Abzug gebracht werden.
Merkblätter sowie Anträge stehen im Internet www.wohnen.bayern.de zum download zur Verfügung.
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Bauverwaltung Frau Rüger 200 N Kaiser-Max-Straße 1 87600 Kaufbeuren
Telefon:08341/437-411 Wohnraumförderung E-Mail senden
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