Bauen & Wohnen

Was ist zu tun

Anpassung von Eigenwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung

Gefördert werden bauliche Maßnahmen, insbesondere Änderungen, die Menschen mit Behinderung (§ 2 Abs. 1 SGB IX) die Nutzung ihres Wohnraums im Hinblick auf Ihre Behinderung erleichtern.

Voraussetzung ist die Einhaltung der Einkommensgrenze nach Haushaltsgröße.

Allgemeine Hinweise:
Eine Vorprüfung bzw. ein Antrag auf Fördermittel ist vor Auftragsvergabe bei der Stadt Kaufbeuren zu stellen.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht

Haushaltsgröße Einkommensgrenze Art. 11 BayWoFG
Ein-Personen-Haushalt 22.600 EUR
Zwei-Personen-Haushalt 34.500 EUR
zuzügl. je weitere haushaltsangehörige Person     8.500 EUR
zusätzlich für jedes haushaltsangehörige Kind 2.500 EUR

Das Einkommen wird nach den Vorschriften des BayWoFG berechnet. Dabei können je nach Ihren persönlichen Verhältnissen bestimmte Beträge abgesetzt werden. Für Erwerbstätige Einkommensteuer, Kranken-und Pflegeversicherung, Lebensversicherung oder Altersversorgung

Des Weiteren können Freibeträge bei Behinderung, für junge Ehepaare usw. in Abzug gebracht werden.

Merkblätter sowie Anträge stehen im Internet www.wohnen.bayern.de zum download zur Verfügung.

Fragen? Wir sind für Sie da ...

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Bauverwaltung

Frau Rüger

Raum 200 N

Telefon:08341/437-411


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