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Der Straßenausbaubeitrag wird für die Erneuerung und Verbesserung einer nach Straßenerschließungsbeitragsrecht erstmalig endgültig hergestellten Straße bzw. einer Teileinrichtung (Geh- und Radweg, Beleuchtung, Entwässerung der Straße, Parkflächen und Straßenbegleitgrün, Stützmauer) erhoben. Die Höhe des Beitrags richtet sich insbesondere nach:
Für weitere Informationen können Sie unsere Straßenausbaubeitragssatzung (SABS) einsehen. Für Rückfragen steht Ihnen die Bauverwaltung der Stadt Kaufbeuren jederzeit zur Verfügung.
Für den laufenden Unterhalt einer Straße werden keine Straßenausbaubeiträge erhoben, da die Stadt Kaufbeuren diese Kosten übernimmt.
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621. Straßenausbaubeitragssatzung62. Erschließung
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