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Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie auf der Internetseite, Rubrik „Bauherren-Info“ der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr.
Darüber hinaus finden Sie unter Downloads die aktuellen Bauantragsformulare und Erläuterungen sowie Bescheinigungen als PDF File:
Veröffentlichungen des Bayerischen Landesamtes für Wasserwirtschaft: www.bayern.de/lfw/service/download
Erhebungsbogen für Baugenehmigungen vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung: www.statistik-bw.de/baut/html/index.htm
Anträge an die Bayerische Vermessungsverwaltung unter: www.geodaten.bayern.de
Bildung von Wohnungs- bzw. Teileigentum
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist erforderlich, wenn Wohnungen und „nicht zu Wohnzwecken dienende Räume“ in einem Gebäude nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) in Sondereigentum umgewandelt werden sollen.
Zur Beantragung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung mit Aufteilungsplänen nach dem Wohnungseigentumsgesetz steht Ihnen der Antrag „Abgeschlossenheitsbescheinigung“ zur Verfügung.
Werbeanlagen
Als „Werbeanlagen“ werden im öffentlichen Baurecht ortsfeste beziehungsweise ortsfest genutzte Anlagen bezeichnet, welche vom öffentlichen Verkehrsraum beziehungsweise von öffentlichen Grünflächen aus sichtbar sind und der Anpreisung, der Ankündigung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen.
Hierzu zählen unter anderem:
Zur Errichtung einer Werbeanlage ist grundsätzlich ein Bauantrag erforderlich.
Zur Beantragung einer Werbeanlage oder Erlaubnis einer Sondernutzung in der Stadt Kaufbeuren steht Ihnen der „Antrag Werbeanlagen“ zur Verfügung. Bitte beachten Sie hierbei, dass alle zur Genehmigung erforderlichen Unterlagen (Antrag, Lageplan, Skizzen, Fotos usw.) 2-fach der Bauverwaltung der Stadt Kaufbeuren vorgelegt werden müssen.
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Antrag auf Genehmigung einer Werbeanlage
Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
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aktuelle Bauantragsformulare
Bauherren-Info vom Innenministerium Bayern
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