Bauen & Wohnen

Was ist zu tun

Baugenehmigung

Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung.

Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie auf der Internetseite, Rubrik „Bauherren-Info“ der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr.

Darüber hinaus finden Sie unter Downloads die aktuellen Bauantragsformulare und Erläuterungen sowie Bescheinigungen als PDF File:

  • Bauantrag
  • Erläuterung zum Bauantragsformular
  • Kriterienkatalog
  • Erläuterungen zum Kriterienkatalog
  • Baubeschreibung
  • Beseitigungsanzeige
  • Erläuterung zum Formular Beseitigungsanzeige
  • Abstandsflächenübernahme
  • Erläuterung zum Formular Abstandsflächenübernahme
  • Verantwortlicher für die Bauausführung
  • Erläuterung zum Formular Verantwortlicher für die Bauausführung
  • Baubeginnsanzeige
  • Erläuterung zum Formular Baubeginnsanzeige
  • Anzeige der Nutzungsaufnahme
  • Bescheinigung Standsicherheit I
  • Bescheinigung Standsicherheit II
  • Bescheinigung Brandschutz I
  • Bescheinigung Brandschutz II
  • Bescheinigung Brandschutz III
  • Bescheinigung Grundfläche und Höhenlage
  • Bescheinigung Baugrund und dessen Tragfähigkeit
  • Bescheinigung sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen

Veröffentlichungen des Bayerischen Landesamtes für Wasserwirtschaft:
www.bayern.de/lfw/service/download

Erhebungsbogen für Baugenehmigungen vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung:
www.statistik-bw.de/baut/html/index.htm

Anträge an die Bayerische Vermessungsverwaltung unter:
www.geodaten.bayern.de

Bildung von Wohnungs- bzw. Teileigentum

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist erforderlich, wenn Wohnungen und „nicht zu Wohnzwecken dienende Räume“ in einem Gebäude nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) in Sondereigentum umgewandelt werden sollen.

Zur Beantragung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung mit Aufteilungsplänen nach dem Wohnungseigentumsgesetz steht Ihnen der Antrag „Abgeschlossenheitsbescheinigung“ zur Verfügung.

Werbeanlagen

Als „Werbeanlagen“ werden im öffentlichen Baurecht ortsfeste beziehungsweise ortsfest genutzte Anlagen bezeichnet, welche vom öffentlichen Verkehrsraum beziehungsweise von öffentlichen Grünflächen aus sichtbar sind und der Anpreisung, der Ankündigung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen.

Hierzu zählen unter anderem:

  • Anschlagsäulen
  • Anschlagtafeln
  • Bemalungen
  • Beschriftungen
  • Fahnentücher
  • Hinweistafeln
  • Lichtwerbungen
  • Schaukästen
  • Schilder
  • Werbetafeln

Zur Errichtung einer Werbeanlage ist grundsätzlich ein Bauantrag erforderlich.

Zur Beantragung einer Werbeanlage oder Erlaubnis einer Sondernutzung in der Stadt Kaufbeuren steht Ihnen der „Antrag Werbeanlagen“ zur Verfügung. Bitte beachten Sie hierbei, dass alle zur Genehmigung erforderlichen Unterlagen (Antrag, Lageplan, Skizzen, Fotos usw.) 2-fach der Bauverwaltung der Stadt Kaufbeuren vorgelegt werden müssen.