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Bevor ein Gebiet als Sanierungsgebiet förmlich festgelegt wird, sind gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB) vorbereitende Untersuchungen durchzuführen. Diese dienen der Bewertung der städtebaulichen, sozialen und strukturellen Verhältnisse sowie der Festlegung von Zielen für die Sanierung. Stellt sich im Rahmen der Untersuchungen heraus, dass städtebauliche Misstände vorliegen, kann der Stadtrat das Gebiet durch Sanierungssatzung fürmlich als Sanierungsgebiet festlegen. In der Sanierungssatzung werden u.a. festgelegt:
Durchführung der Sanierung Im Stadtgebiet von Kaufbueren gibt es derzeit folgende Sanierungsgebiete:
Ziel der Sanierung ist es, die genannten Bereiche in ihrer Funktion, Struktur und Gestaltung zu erhalten, zu erneuern und städtebaulich weiterzuentwickeln.
Fördermöglichkeiten in der Altstadt Eigentümer von Gebäuden in der Altstadt können finanzielle Vorteile in Anspruch nehmen. Zwei Instrumente stehen zur Verfügung:
Kommunale Förderung durch die Stadt Für Maßnahmen im Sanierungsgebiet kann die Stadt finanzielle Zuschüsse gewähren. Grundlage ist das Kommunale Förderprogramm.
Gefördert werden z.B.:
Voraussetzung für die Förderungn ist die rechtzeitige Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde vor Beginn der Maßnahmen.
Steuerliche Abschreibung nach § 7h EStG Unabhängig von einer direkten Förderung können Eigentümer steuerlich profitieren: Gemäß § 7h Einkommensteuergesetz (EStG) sind erhöhte Abschreibung auf Modernisierungs- und Instandsetzungskosten möglich. Wichtiges in Kürze: Gilt nur für Gebäude in den festgelegten Sanierungsgebieten
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Begründung Sanierungsgebiet I
Satzung Sanierungsgebiet I
Begründung Sanierungsgebiet II
Satzung Sanierungsgebiet II
Übersicht Sanierungsgebiet I + II
Begründung Sanierungsgebiet Neugablonz
Satzung Sanierungsgebiet Neugablonz
Übersicht Sanierungsgebiet Neugablonz
Bauverwaltung Frau Seibt 200 N Kaiser-Max-Straße 1 87600 Kaufbeuren
Telefon:08341/437-481 Widmung
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