Bauen & Wohnen

Was ist zu tun

Flächennutzungsplan

Aufgabe des Flächennutzungs- und Landschaftsplans (FNP/LP) ist es, die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung und die daraus folgende Art der Bodennutzung in den Grundzügen für das gesamte Gemeindegebiet darzustellen. Die inhaltliche Darstellung des FNP/LP erstreckt sich vor allem auf die Darstellung der Bodennutzung. Dementsprechend sind die Aussagen des FNP/LP nur in den Grundzügen – d.h. verallgemeinert und generalisiert – dargestellt. Darüber hinaus verfolgt der Plan einen Planungshorizont von 10 bis 15 Jahren und ist folglich in seinen Aussagen beschränkt auf die vorhersehbaren Bedürfnisse der Stadt Kaufbeuren.

Der FNP/LP ist als vorbereitender Bauleitplan die Grundlage für die nachfolgenden Planungsstufen und konkretisiert deren Planung zur Schaffung von verbindlichem Planungsrecht. Als vorbereitender Plan erzeugt er im Unterschied zum Bebauungsplan keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber Dritten.
Dementsprechend richtet sich die Zulässigkeit von Bauvorhaben nicht nach den Darstellungen des FNP/LP.

Der Plan zeigt jedoch langfristige Entwicklungsziele für Stadtteile und die Gesamtstadt auf, in dem er die Grundlage und den Rahmen für die nachfolgenden Bebauungspläne vorgibt. In dieser Hinsicht stellt er für die Verwaltung und andere Behörden und Träger öffentlicher Belange, die an der Planung beteiligt werden, ein verbindliches Programm dar, von welchem Planungen ohne ein entsprechendes öffentliches Änderungsverfahren nicht abweichen dürfen.