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Das Installieren einer Markise, welche an die Front von einem Gebäude angebracht wird und zudem über öffentlichen Verkehrsraum wie Straßen, Plätze, Fußgängerzonen, Fahrradwegen überragt, muss nach den Bedingungen der örtlichen Bauvorschriften erfolgen.
Ragt eine Aufhängung über öffentlichen Grund wie beispielsweise Straßen, Plätze oder Fußgängerwege, ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Das Überdachen der öffentlichen Fläche stellt eine Sondernutzung dar und wird in der Sondernutzungssatzung der Stadt Kaufbeuren geregelt. Für diese Sondernutzung sind Sondernutzungsgebühren zu entrichten.
Vor der Anschaffung gilt es, sich genau über die Auflagen zu erkundigen.
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