Bauen & Wohnen

Was ist zu tun

Bauen im nicht beplanten Innenbereich

Wenn es für das betreffende Grundstück, welches sich innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile befindet, keinen gültigen Bebauungsplan gibt, dann wird die Zulässigkeit Ihres Bauvorhabens beurteilt. In dieser Vorschrift geht es darum, ob sich das Bauvorhaben „nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt“.

Für die Einfügung gilt grundsätzlich Folgendes:

  • Art der baulichen Nutzung:
    In einem von anderen Wohngebäuden geprägten Gebiet kann ein neues Gebäude mit Wohnnutzung meist relativ problemlos genehmigt werden.
  • Maß der baulichen Nutzung:
    Das geplante Haus sollte sich auch von seiner Größe und Form harmonisch in seine Nachbarschaft einfügen. Es sollte also weder wesentlich größer noch wesentlich kleiner, weder viel höher noch viel breiter oder viel niedriger und viel schmaler als die Umgebungsbebauung sein.
  • Bauweise:
    Dabei geht es nicht etwa um Material oder Konstruktion, sondern um die Platzierung des Gebäudes auf dem Grundstück (also darum, ob das Gebäude mit oder ohne Grenzabstand beziehungsweise allein stehend oder angebaut ist) und um die Typologie (also zum Beispiel Einzel-, Doppel- oder Reihenhaus).
  • Grundstücksfläche:
    Diese bezieht sich sowohl auf das Maß der Nutzung als auch auf die Lage des Gebäudes auf dem Grundstück im Verhältnis zur Umgebungsbebauung.

Die Abteilung Stadtplanung und Bauordnung hilft im Rahmen einer Bauberatung gerne weiter.

Weitere aktuelle Informationen zum Thema Bauen liefert Ihnen die Bauherren-Info auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr.