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Alle Anlagen im Geltungsbereich der Bayerischen Bauordnung sind u.a. so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden. Darüber hinaus sind weitere öffentlich-rechtliche Vorschriften, sowohl formeller als auch materieller Art, zu beachten.
Vor Baubeginn müssen die Grundfläche der baulichen Anlagen abgesteckt und ihre Höhenlage festgelegt sein. (Schnurgerüst- und Höhenabnahmen, Vorlage von Bescheinigungen über die Einhaltung der festgelegten Grundfläche und Höhenlage.
Das Bauordnungsamt überprüft stichprobenartig und nach eigenem Ermessen die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen, die Übereinstimmung der Bauausführung mit den genehmigten Unterlagen sowie die Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten vor Ort. Werden diese Vorschriften nicht erfüllt bzw. sollte entgegen den genehmigten Unterlagen bzw. den öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen gebaut werden bzw. worden sein, werden geeignete Maßnahmen eingeleitet um die Wiederherstellung rechtmäßiger Zustände zu gewährleisten.
Weitere aktuelle Informationen liefert Ihnen die Bauherren-Info auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr.
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Erläuterung des Bauordnungsrechts
Bauherren-Info vom Innenministerium Bayern
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