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Mit Hilfe einer Bauvoranfrage können Sie vorab wichtige Fragen Ihres Bauvorhabens verbindlich klären lassen. Dabei kann es zum Beispiel um die Bebaubarkeit eines Grundstücks, Art und Maß der baulichen Nutzung, Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Anforderungen und Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplans oder Gestaltungsdetails gehen.
Eine Bauvoranfrage schafft im Gegensatz zum Bauvorantrag noch kein Baurecht. Stattdessen lassen sich über eine Bauvoranfrage vorab einige wichtige Fragen zu Ihrem Bauvorhaben verbindlich klären.
Es gibt zwei Arten von Bauvoranfragen: die formlose und die förmliche Bauvoranfrage. Der Unterschied zwischen diesen beiden Bauvoranfragen liegt darin, dass Sie auf die förmliche Bauvoranfrage einen rechtlich bindenden Bescheid erhalten, gegen den Sie auch klagen könnten. Bei einer formlosen Bauvoranfrage gehen wir sozusagen eine "moralische Bindung" an unsere Aussage ein, Rechtsmittel sind dagegen nicht möglich. Für eine formlose Bauvoranfrage genügt es, wenn Sie einen formlosen Antrag bei der Gemeinde einreichen, auf dem folgende Angaben zu finden sind:
Mit einem Antrag auf Vorbescheid (förmliche Bauvoranfrage) kann der Bauherr vor Einleitung des Baugenehmigungsverfahrens (Bauantrag) einzelne Fragen seines Bauvorhabens rechtsverbindlich entscheiden lassen; dabei geht es meist um grundsätzliche Fragen der Zulässigkeit dieses Vorhabens.
Ein Antrag auf Vorbescheid ist insbesondere zu empfehlen, wenn man ein Grundstück kaufen will, um es anschließend zu bebauen. Mit dem Vorbescheid kann geklärt werden, ob auf dem Grundstück überhaupt (bzw. in dem gewünschten Umfang) gebaut werden kann. Geprüft werden kann auch die Zulässigkeit einer Gebäudeumnutzung oder einer Gebäudeerweiterung. Für eine förmliche Bauvoranfrage sollten Sie das aktuell gültige Bauantragsformular verwenden. Für eine förmliche Bauvoranfrage müssen Sie die Unterlagen wie bei einem Bauantrag in dreifacher Ausfertigung einreichen und nicht nur Lagepläne und Skizzen hinzufügen, sondern exakte Planzeichnungen.
Weitere aktuelle Informationen zum Thema Bauen liefert Ihnen die Bauherren-Info auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr.
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aktuelle Bauantragsformulare
Bauherren-Info vom Innenministerium Bayern
Bauverwaltung Frau Seibt 200 N Kaiser-Max-Straße 1 87600 Kaufbeuren
Telefon:08341/437-481 Widmung
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