Bauen & Wohnen

Was ist zu tun

Gartenhaus

Alle Gebäude, die innerhalb der Ortsbebauung liegen, sind genehmigungsfrei - sofern der umbaute Raum nicht größer als 75 Kubikmeter ist. Bei An- oder Zusammenbau muss immer das Gesamtobjekt betrachtet werden.

Aber auch wenn keine Genehmigung benötigt wird, müssen die sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden - es müssen also zum Beispiel die Abstandsflächen stimmen. Darüber hinaus müssen natürlich - falls vorhanden - auch der Bebauungsplan und (örtliche) Satzungen eingehalten werden.

Weitere aktuelle Informationen liefert Ihnen die Bauherren-Info auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr.