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Alle Gebäude, die innerhalb der Ortsbebauung liegen, sind genehmigungsfrei - sofern der umbaute Raum nicht größer als 75 Kubikmeter ist. Bei An- oder Zusammenbau muss immer das Gesamtobjekt betrachtet werden.
Aber auch wenn keine Genehmigung benötigt wird, müssen die sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden - es müssen also zum Beispiel die Abstandsflächen stimmen. Darüber hinaus müssen natürlich - falls vorhanden - auch der Bebauungsplan und (örtliche) Satzungen eingehalten werden.
Weitere aktuelle Informationen liefert Ihnen die Bauherren-Info auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr.
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Bauherren-Info vom Innenministerium Bayern
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